Baumfällung

Bundesnaturschutzgesetz
Baumfällung · 01. Oktober 2024
Ab heute, dem 1. Oktober, dürfen wir wir wieder Baumfällungen, Lichtraumprofilschnitt Heckenschnitt und Knickpflege durchführen.👍🌳😃 Nachdem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich keine Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden. Zum Schutz der Pflanzen und Tiere, vor allem zum Vogelschutz. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses.

Gefahrenbaumfällung
Baumfällung · 02. Juli 2024
Gefahrenbaumfällung mit einem Hubsteiger